1) Vertragsparteien

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Angebote in der URL www.ertheo.com sind verbindlich:

Einerseits für Accom Consulting Spain SL (nachfolgend “Das Unternehmen” genannt), mit der CIF B-92515113 und dem Firmensitz in Paseo Reding 23, 1A, 29016, Málaga, Telefon (+34) 951 204 061, Fax (+34) 952.21.14.17 und eingetragen im offiziellen Handelsregister von Málaga, mit folgender CIF-Nummer und Registernummer: (CIF B92515113, Band 3501, Buch 2413, Seite197) und als Reisebüro in der Junta de Andalucia mit der C.I.AN-296949-2 registriert.

Und andererseits für den “Kunden” (bei Minderjährigen die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen).

2) Definierung und Interpretation der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den geltenden spanischen Gesetzen, konkret dem Gesetz 7/1998, vom 13. April, über die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss und dem Verbraucherschutzgesetz 26/1984 vom 19.Juli, und den übrigen zusätzlichen Gesetze. Beide Vertragsparteien werden bei Zustimmung verpflichtet diese einzuhalten.

Es wird empfohlen, dass der Kunde die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdruckt und aufbewahrt. Das Unternehmen führt keine systematische Archivierung der Anmeldeformulare der Kunden durch. Deshalb wird empfohlen, dass der Kunde auch eine Kopie der für die ordnungsgemäße Reservierung der Kurse oder der Ferienaufenthalte notwendigen Anmeldeformulare, die ausgefüllt und dem Unternehmen übermittelt werden, aufbewahrt. 

Eine Änderung oder Korrektur der Kundendaten seitens des Kunden muss unverzüglich dem Unternehmen unter folgender E-Mail mitgeteilt werden: [email protected].

3) Ferienlager und Leistungen

Das Unternehmen verfügt über ein breites Angebot an Ferienlagern und Camps. Viele der angebotenen Ferienlager beinhalten Sprachkurse. Diese Ferienlager wurden unter Berücksichtigung verschiedener Sprachniveaus der betreffenden Sprachen entworfen. Die verschiedenen Kursniveaus (Anfänger- bis Fortgeschrittenenkurse) passen sich an die Bedürfnisse der Schüler an. Vor Beginn der Kurse führen alle Schüler (außer die absoluten Anfänger) einen schriftlichen oder mündlichen Einstufungstest durch, nach welchem sie in den geeigneten Kurs eingeteilt werden.

Die Dauer der Sprachkurse, der Trainingseinheiten und der Unterrichtszeiten variieren je nach Schule.

Die genaue Stundenanzahl, die auf der Homepage des Unternehmens erscheint, kann sich verringern, aufgrund:

- der Durchführung des Einstufungstests: dieser Test findet für gewöhnlich am ersten Kurstag statt (normalerweise montags), was bereits zur Unterrichtszeit gehört und daher aufgrund der Durchführung des Test kein Unterricht stattfindet.

- des Transports zu den Einrichtungen, in denen das Training oder die Hauptaktivität des Ferienlagers stattfindet.

4) Allgemeine Vorschriften und Vorschriften der Ferienlager

Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für jegliche Art der Beaufsichtigung des Aufenthaltes in den Ferienlagern, bei den Gastfamilien oder jeglicher anderer reservierten Unterkunftsart. Die Schüler müssen sich anständig und respektvoll verhalten. Der Konsum illegaler Drogen, missbräuchliches Verhalten oder Alkoholkonsum seitens Minderjähriger sind streng verboten. Das Unternehmen behält sich das Recht vor die Teilnahme der Person, die gegen die Vorschriften des gebuchten Programms (inklusive der Unterkunft) oder des Veranstalters verstößt oder aufgrund ähnlicher Sachverhalte, abzulehnen und/oder zu beenden.

5) Im Preis enthalten

Auf der Homepage des Unternehmens sind die Informationen zu den im Preis enthaltenen Zusatzleistungen jedes Ferienlagers zugänglich. Das Unternehmen ist stets darum bemüht, diese Informationen auf den neuesten Stand zu bringen, allerdings können aufgrund von Änderungen innerhalb der Ferienlager, beispielsweise in der Anzahl der Ausflüge, der zusätzlich angebotenen Aktivitäten, der Schüler pro Zimmer in der Unterkunft, Abweichungen vorkommen. Ebenfalls können einige Trainingseinheiten oder Sprachkurse wegen schlechten Wetters oder Feiertage abgesagt werden, wobei in solchen Fällen die Rückerstattung der Kosten ausgeschlossen ist.

Im Gesamtpreis des gebuchten Programms nicht enthalten sind die Abholung vom Flughafen oder das Flugticket, es sei denn es wird im Programm ausdrücklich darauf hingewiesen.

6) An- und Abfahrt

Der Kunde kann einen Abholservice zum/vom Flughafen des Reiseziels hinzubuchen. Dieser Service ist nur bei den vom Unternehmen genannten Flughäfen möglich. Wenn der Kunde diesen Abholservice nicht bucht und dem Unternehmen keine ausführliche Auskunft über die Art, das Datum und die Uhrzeit der Ankunft gibt, kann nicht gewährleistet werden, dass der Kunde bei seiner Ankunft vom Abholservice am Flughafen empfangen wird. Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen vorher genannte Informationen zwei Wochen vor Programmbeginn mitzuteilen. Der Kunde trägt alle aufkommenden zusätzlichen Kosten (Hotel, Taxi, usw.), wenn die vorher genannten Informationen nicht mindestens zwei (2) Wochen vorher dem Unternehmen mitgeteilt wurden. In Bezug auf die Dauer des Aufenthaltes in der Unterkunft, bei einer gebuchten Programmdauer von einer Woche, sieht der Vertrag sechs (6) Übernachtungen vor, von Sonntag bis Samstag, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

7) Freizeitaktivitäten und Ausflüge

Die Beschreibungen zu den Freizeitaktivitäten und/oder Ausflügen, die mit den Sprachkursen angeboten werden, dienen lediglich zur Orientierung, es sei denn diese erscheinen explizit auf der Rechnung. Es kann eine Abweichung im Angebot der Freizeitaktivitäten auftreten, sodass welche nicht stattfinden oder durch andere ersetzt werden können.

8) Reservierung und Zahlungsmodalitäten

Sobald der Kunde die Reservierung eines Programms beauftragt hat, sendet das Unternehmen eine Buchungsbestätigung und prüft die Verfügbarkeit der seitens des Kunden angefragten Leistungen. Gleich wenn die Verfügbarkeit geprüft wurde, wendet sich das Unternehmen an den Kunden mit der Bitte um die erste Zahlung (welche entweder 50% des Gesamtbetrages oder direkt der Gesamtbetrag sein kann). Der Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden wird dann gültig, sobald die Zahlung durchgeführt und das Unternehmen eine Zahlungsbestätigung (Quittung usw.) erhalten hat. Wenn die erste Zahlung, oder die Abschlusszahlung (falls bei Verfügbarkeitsbestätigung zwei Zahlungen vorgesehen sind) nicht vor der vom Unternehmen gesetzten Zahlungsfrist eingeht, behält sich das Unternehmen das Recht vor die Reservierung des Kunden zu stornieren und eine Stornierungs- und Bearbeitungsgebühr vom Kunden zu verlangen, wie nachstehend aufgezeigt wird.

9) Preise und Preisänderungen

Auf der Homepage des Unternehmens werden alle Preise der angebotenen Leistungen und Preisänderungen (z.B. Preisaufschläge) dargelegt (die in den Broschüren, Werbungen und sonstigen Werbemittel enthaltenen Preise dienen lediglich zur Orientierung).

Alle Preise können sich jederzeit ändern (die Preise in einer Reservierung können sich ebenfalls ändern, wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig durchgeführt werden). Sobald die erste Zahlung oder die Abschlusszahlung durchgeführt wurde, findet keine Preisänderung statt, obgleich sich die Preise  auf der Homepage des Unternehmens geändert haben.

Der zu zahlende Betrag kann sich aufgrund folgender Preiszuschläge ändern: Preisänderungen seitens des Veranstalters, Währungsschwankungen oder Regierungsmaßnahmen.

Die Preise für Ferienlager außerhalb der Euro-Zone und/oder Ferienlager, die in einer anderen Währung gezahlt wurden, unterliegen stets den Kursschwankungen.

Wenn beim Unternehmen drei (3) Tage nach der Sendung des Angebots an den Kunden keine Zahlung eingeht, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Preise des Angebots zu verändern.

10) Änderungen durch das Unternehmen

Das Unternehmen ist stets darum bemüht die vertraglich festgelegten Vereinbarungen einzuhalten, behält sich jedoch das Recht vor, das Programm bei unerwarteten Ereignissen im gewählten Reiseziel zu modifizieren oder abzusagen.

11) Haftung

Während der Teilnahme eines gebuchten Programms ist der Kunde gewissen Risiken ausgesetzt, wie Unfällen, Naturkräften, usw. Beim Abschluss des Vertrages mit dem Unternehmen ist sich der Kunde über diese Risiken genauestens im Klaren. Das Unternehmen und dessen Mitarbeiter lehnen ohne Einschränkung jegliche Haftung für Verletzungen, Verlust, Schäden, Unfälle, Kosten oder Verstpätungen in Bezug auf die gebuchten Leistungen (sowie mit den Verkehrsmitteln oder der Unterkunft, inklusive Gastfamilien usw.) ab. Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass er auf eigene Gefahr reist (bei Minderjährigen unter der Verantwortung der Eltern oder dem Vormund) und enthebt das Unternehmen und dessen Mitarbeiter jeglicher Art von Verantwortung in Bezug auf die Gesundheit und die Sicherheit.

12) Reservierungsänderungen durch den Kunden

Wünscht der Kunde nach Durchführung der ersten Zahlung eine Änderung in seiner Reservierung, muss er das Unternehmen unverzüglich schriftlich informieren. Das Unternehmen erhebt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro pro Person zuzüglich eventueller entstehender Kosten durch die Schulen und Anbieter. Die Änderungen werden nur dann wirksam, wenn diese mindestens vier (4) Wochen vor Programmbeginn dem Unternehmen mitgeteilt werden. Bei Datumsänderung muss das neue Anfangsdatum und der Vertragsabschluss vor dem 31.Dezember desselben Kalenderjahres sein. Jede Änderung hängt von der Verfügbarkeit und den Geschäftsbedingungen der Schule oder anderer Anbieter ab. 

13) Rücktritt des Kunden, Probleme mit dem Visum und Rückerstattung

Rücktrittsversicherung: Das Unternehmen bietet eine Rücktrittsversicherung an. Weitere Informationen über die Versicherungsgesellschaft stehen in Paragraph 17 und in der PDF-Datei im Anmeldeformular.

Wenn der Kunde seine Reservierung stornieren möchte, muss dies schriftlich und mit einer unterzeichneten Erklärung geschenen. Das Datum, an dem das Unternehmen die unterzeichnete Erklärung erhält, gitl als Datum der Sotrnierung der Reservierung. Bei einer Stornierung durch den Kunden (unabhängig aus welchen Gründen), ist eine Rückerstattung der ersten Zahlung als Anzahlung (oder 50% im Falle der Zahlung des Gesamtbetrages) ausgeschlossen. Das Unternehmen erstattet:
• 100% des Betrages (Anzahlung ausgeschlossen) wenn die Stornierung für ein Sommerferienlager vor dem 31. Mai desselben Kalenderjahres, in dem das Ferienlager stattfindet, durchgeführt wird. Bei Stornierungen, die nach dem 31. Mai desselben Kalenderjahres des Sommerferienlageraufenthaltes stattfinden, ist eine Rückerstattung der Kosten für jegliche Art von gebuchten Leistungen (Ferienlager, Reisekrankenversicherung, Abholservice vom Flughafen) ausgeschlossen. Es unterliegt der Verantwortung des Kunden einen gültigen Reisepass und alle notwendigen Reiseunterlagen (Visum etc.) bei der Einreise in das Reiseziel vorzeigen zu können. Der Kunde ist dafür verantwortlich sich die nötige Zeit zu nehmen, die mit der Beantragung, dem Erhalt und dem generellen Aufwand einhergeht. Nur das Konsulat oder die Botschaft des Reiseziels können eine genaue Auskunft über Visen und Zeitaufwand für die Beantragung und den Erhalt geben. Es kann eine Zusatzgebühr zu Lasten des Kunden entstehen, falls ein offizielles Einladungsschreiben der Schulen für den Erhalt des Visums und die Teilnahme an einem Programm des Unternehmens benötigt wird. Im Falle, dass eine Zusatzgebühr anfällt, informiert das Unternehmen den Kunden darüber. Wenn ein offizielles Einladungsschreiben seitens der Schule notwendig ist, muss der Kunde damit rechnen, dass mindestens vier (4) Wochen bis zum Erhalt per E-Mail vergehen können. Der Kunde trägt jegliche anfallende Kosten in Bezug auf die Versendung des Einladungsschreiben. Das Einladungsschreiben für den Erhalt des Visums wird dem Kunden erst zugesendet, wenn bei dem Unternehmen die Zahlung des Gesamtbetrages des gebuchten Progamms eingegangen ist. Falls dem Kunden ein Visum abgelehnt wurde, erstattet das Unternehmen 50% des Gesamtbetrages nur mit einem Bestätigungsschreiben des betreffenden Konsulates, in dem die Gründe für die Ablehnung erläutert werden (das Unternehmen akzeptiert nur Originaldokumente) und nur bei Erhalt dieses Dokumentes vor dem 31. Mai desselben Kalenderjahres wie der gebuchte Ferienlageraufenthalt. Die Benachrichtigung über die Ablehnung des Visums muss schriftlich und auf postalischem Wege per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Als Eingangsdatum gilt das Datum, in der das Unternehmen die Benachrichtigung erhält und den Rückschein unterzeichnet. Im Falle, dass das Unternehmen die Benachrichtigung nach dem 31. Mai desselben Kalenderjahres wie der Ferienlageraufenthalt erhält, werden dem Kunden keinerlei Kosten rückerstattet.

14) Vorzeitiger Abbruch des Aufenthaltes

Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthaltes ist die Kostenrückerstattung ausgeschlossen. Möchte der Kunde seinen Aufenthalt aus persönlichen oder anderen unerwarteten Gründen abbrechen, muss er dies dem Unternehmen vor seiner Abreise aus dem Ferienlager schriftlich kommunizieren.

15) Angebotsbeschreibungen

Das Unternehmen geht von einer Richtigkeit der auf seiner Homepage veröffentlichten Texte aus. Es wurden beträchtliche Anstrengungen unternommen die Ferienlager und die Umgebung bestens zu beschreiben und die beschriebenen Leistungen zu verschaffen. Demnach entzieht sich das Unternehmen der Verantwortung für jegliche Änderungen, die nach der Veröffentlichung der Informationen auf der Homepage geschehen und für alles, was nicht in seiner Macht steht. Das Unternehmen verpflichtet sich dazu, den Kunden über jede Art von Änderungen vor der Abreise zu informieren.

16) Besondere Anforderungen

Der Kunde muss das Unternehmen schriftlich bei der Anmeldung über besondere Anforderungen jeglicher Art informieren. Ansonsten behält sich das Unternehmen das Recht, vor die Reservierung jederzeit zu stornieren, falls die Schule oder ein anderer Anbieter die benötigten Leistungen nicht bieten kann. Darüber hinaus trägt der Kunde die Stornierungskosten, wie in Paragraph 15 aufgeführt.

17) Versicherung

Der Kunde ist nicht gegen Unfall, Krankheit, Verlust von persönlichen Gegenständen oder anderen Risiken versichert, es sei denn es wird ausdrücklich genannt, dass eine Versicherung dieser Art im Preis des Programms inbegriffen ist. Es ist sehr empfehlenswert eine Versicherung abzuschließen, die all diese Risiken während des Aufenthaltes abdeckt. Solch eine Versicherung wird beim Unternehmen durch einen Drittanbieter angeboten.

Ebenfalls empfehlenswert ist der Abschluss einer Rücktrittsversicherung, mit der die Rückerstattung der geleisten Kosten gesichert wird, sowohl der Anzahlung als der vollständigen Reservierung, falls der Kunde aus unerwarteten Gründen nicht am Programm teilnehmen kann oder er diesen abbrechen muss. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ertheo.com/seguro-cancelacion.htm

Die auf der Homepage des Unternehmens verfügbaren Reise- und Rücktrittsversicherungen stammen von einem Drittanbieter, einer Versicherungsgesellschaft (Details siehe unten). Jegliche Art von Beschwerden und Reklamationen zu den Versicherungen müssen direkt bei der Versicherungsfirma eingereicht werden.
 

18) Datenschutzbestimmungen

In Übereinstimmung mit dem Gesetz “Ley Orgánica 15/1999” vom 13. Dezember über den persönlichen Datenschutz informiert das Unternehmen den Kunden darüber, dass die persönlichen Daten des Kunden in die Kundenkartei des Unternehmens Accom Consulting Spain S.L. zur Vermittlung und Erbringung gebuchter und angefragter Leistungen seitens des Kunden abgespeichert werden. Die persönlichen Daten werden an die Kreditinstitute, mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet, für die Erbringung der gebuchten Leistungen gemäß der Zwecke, die direkt mit ihren rechtmäßigen Funktionen und mit denen des Kunden verbunden sind, weitergeleitet. Ebenfalls informiert das Unternehmen den Kunden darüber, dass um die angefragten Leistungen vollends zu befriedigen (Sprachkurse im Ausland, die Beschaffung einer Unterkunft in Wohnheimen, bei Gastfamilien oder in Wohnungen, usw.) die persönlichen Daten den Mitarbeitern (Agenturen und Schulen) der angefragten Reiseziele, in denen der Kunde seine Sprachkurse durchführen möchte, bereit gestellt werden. Darüber hinaus informiert das Unternehmen den Kunden darüber, dass seine Mitarbeiter in den verschiedenen Reisezielen ebenfalls verpflichtet sind die persönlichen Daten gemäß der für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geltenden Gesetze, die auch für Accom Consulting Spain S.L. in Spanien gelten, zu schützen. Das Unternehmen informiert den Kunden darüber, dass seine Daten zur Pflege geschäftlicher Beziehungen genutzt werden und, falls es der Kunde wünscht, die Versendung von geschäftlichen Benachrichtigungen, inklusive elektronischer, die sich auf die erbrachten Leistungen des Unternehmens beziehen, wie auch, mit der Zustimmung seitens des Kunden bei der Anmeldung, Neuheiten und Sondernagebote. Accom Consulting Spain S.L. garantiert dem Inhaber der persönlichen Daten die Ausübung des Rechts auf Zugriff, Korrektur, Aufhebung und Widerspruch zu seinen personenbezogenen Daten. Dafür muss der Kunde ein Schreiben an folgende Postanschrift senden: Paseo de Reding 23, 1A. 29016 Málaga. In jedem Fall ist der Inhaber der persönlichen Daten informiert und bewusst über die internationale Vermittlung seiner Daten mit Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsvoraussetzungen und dem Berufsgeheimnis, für die Zeit, die für die Verfolgung der Ziele, weshalb die persönlichen Daten erhoben, behandelt und vermittelt wurden, notwendig ist.

19) Die Sprache der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in spanischer Sprache verfasst. Diese wurden in folgende Sprachen übersetzt: Deutsch, Englisch, Französisch und Portugiesisch. Im Falle, dass Abweichungen zwischen der spanischen Originalversion, der vorliegenden deutschen Version und der übrigen Übersetzungen bestehen, ist nur die spanische Originalversion gültig. 

20) Geltendes Recht und Gerichtsstand

Bei jeder aufkommenden Abweichung im vorliegenden Vertrag unterwerfen sich beide Vertragsparteien ausdrücklich, und mit Verzicht auf den Gerichtsstand, der Entscheidung über den Sachverhalt oder die Streitigkeit, des institutionellen Schiedsgerichts TAM, Tribunal Arbitral de Málaga (Schiedsgerichtshof von Málaga), dessen Schiedsspruch endgültig ist. Das Schiedsverfahren entspricht dem festgelegten Verfahren im Gesetz für Schiedssachen 60/2003 vom 23. Dezember. Das Schiedsurteil  muss während der neunzig Tage nach der Annahme des Falles der benannten Schiedsrichter erlassen werden, was beide Vertragsparteien zur Zustimmung und Umsetzung der Entscheidung verpflichtet. Falls das Schiedsverfahren im beiderseitigen Einvernehmen nicht durchgeführt werden kann oder für nichtig erklärt wird, unterwerfen sich beide Parteien der Rechtssprechung der Gerichte von Málaga, mit Verzicht auf ihre eigene Gerichtsbarkeit, falls es sich hierbei um eine andere handelt.